Leistungen

Rodung

Bevor gebaut werden kann, muss das Baufeld frei sein. Wir übernehmen Baum- und Wurzelrodung, Beräumung und den fachgerechten Abtransport in einem Zug.

— Was ist Rodung?

Rodung bezeichnet das Entfernen von Bäumen, Sträuchern und Wurzelstöcken samt Wurzelwerk, um Bauflächen freizulegen. Anders als der reine Baumfällschnitt wird beim Roden auch der Wurzelstock ausgehoben, sodass die Fläche sofort weiterbearbeitet werden kann. Rodung ist meist der erste Schritt vor Erdarbeiten, Aushub oder Erschließung.

— Leistungsumfang
  • Baum- und Strauchrodung in beliebiger Größe
  • Wurzelrodung und Stubbenfräsen
  • Beräumung von Bewuchs, Hecken und Unterholz
  • Komplette Baufeldfreimachung für Neubauprojekte
  • Abtransport, Häckseln und fachgerechte Verwertung
  • Abstimmung mit Naturschutz- und Schonfristen
— Details

Baufeldfreimachung mit System

Bei der Baufeldfreimachung entfernen wir alles, was den Baustart blockiert: Bäume, Wurzelwerk, Sträucher und Mutterboden. Das gerodete Material wird direkt vor Ort gehäckselt oder abtransportiert. So entsteht eine saubere, vermessbare Fläche, auf der die Erd- und Tiefbauarbeiten unmittelbar starten können.

Rodung im Einklang mit dem Naturschutz

In Deutschland gilt von 1. März bis 30. September eine Schonfrist für Gehölzschnitte. Wir planen Rodungen entsprechend ein und holen — wo nötig — Genehmigungen ein. So vermeiden Sie Verzögerungen und Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz.

Wurzelstubben restlos entfernen

Zurückbleibende Wurzelstöcke verursachen später Setzungen unter Pflaster und Fundamenten. Wir fräsen oder ziehen Stubben vollständig aus dem Boden, sodass die Fläche tatsächlich tragfähig und gleichmäßig wird.

— Ablauf

So arbeiten wir.

  1. 01
    Begehung

    Aufnahme von Bewuchs, Zugang und Schonfristen.

  2. 02
    Rodung

    Fällarbeiten, Wurzelrodung und Beräumung mit passender Technik.

  3. 03
    Beräumung

    Häckseln, Abtransport und Entsorgung.

  4. 04
    Übergabe

    Saubere Fläche, bereit für Vermessung und Erdarbeiten.

— Häufige Fragen

FAQ.

Wann darf gerodet werden?+

Außerhalb der gesetzlichen Schonfrist (1. März bis 30. September) sind Rodungen in der Regel ohne Einschränkung möglich. Bei geschützten Bäumen ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Werden auch die Wurzeln entfernt?+

Ja. Wir entfernen Wurzelstubben durch Fräsen oder Ausziehen — entscheidend für eine setzungsfreie Folgebebauung.

Wer kümmert sich um die Entsorgung?+

Wir übernehmen das Häckseln, den Abtransport und die fachgerechte Verwertung des Rodungsguts.

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